Die perfekte Preispolitik für Homesharing & privates Gastgeben

Der Preis ist ein heißes Thema – sowohl wohnungspolitisch als auch für die Dreiecksbeziehung „Gast-Gastgeber-Portal“.
Die wohnungspolitische Dimension möchte ich aber an dieser Stelle ausklammern, weil dies zu weit führen würde. Fakt ist aber auch: zu niedrige Preise sind unfair dem kommerziellen Gastgewerbe gegenüber, zu hohe Preise öffnen der Profitgier Tor und Tür. Einen guten Mittelweg zu finden ist eine Kunst.

 

Gerade neue Gastgeber sind sich oft unsicher, welche Preise man ansetzen sollte. Hier hilft zwar ein Blick zu den Gastgeber-Kollegen, aber wer weiß schon, ob hier faire und kostendeckende Preise angesetzt wurden, ob die Auslastung stimmt etc. Beim Abschreiben ist man nie vor Fehlern sicher.
Daher haben wir für euch eine Rechenweise zusammengestellt, wie man vernünftige Monats- und Tagespreise kalkuliert:

 

Der Einfachheit halber – wir gehen von einer 100 qm Wohnung aus, die 1.000 € Miete warm kostet (ja, das wäre ein wahr gewordener Traum …) und zu zweit bewohnt wird. Eigentümer rechnen mit einer möglichen Miete nach Mietspiegel plus aller Nebenkosten für ihre Wohnung. In unserem Beispiel wird ein Zimmer der Wohnung über ein Portal an maximal 2 Gäste vermietet.

 

Zuerst müssen wir wissen, wie viel Fläche die Gäste mitbenutzen.

 

Faustregel: Alle Flächen, die ausschließlich Gäste benutzen, zählen voll; alle Flächen, die mit den Gastgebern geteilt werden, zählen anteilig.

 

Unser Beispiel-Gästezimmer hat 18 qm. Hinzu rechnen müssen wir also noch anteilig die Flächen von Badezimmer, Küche und Flur.
Sagen wir Küche, Bad und Flur haben jeweils 16 qm. Die Nutzungsfläche für die Gäste berechnet sich pro gemeinsamen Wohnraum, wie folgt: Summe aller gemeinsamen Zimmergrößen geteilt durch Gesamtpersonen mal Gäste. In unserem Fall sind es insgesamt 4 Personen und 2 Gäste, also: (16 qm Bad plus 16 qm Küche plus 16 qm Wohnungsflur) geteilt durch 4 mal 2 = 24 qm anteilig gemeinsam genutzter Fläche. Insgesamt: 18 qm Gästezimmer plus 24 qm Anteil an gemeinsamer Fläche = 42 qm.
Die Gäste nutzen in unserem Beispiel Küche, Bad und Wohnungsflur mit. Haben die Gäste aber ein eigenes Bad oder sogar noch ein eignes Wohnzimmer zählen die Flächen dieser Gästeräume voll in die Berechnung und nicht anteilig.

 

Zwischenrechnung für die anteilige Nutzung der Gäste: Fläche Gästezimmer plus (Summe aus den Flächen aller mitgenutzten Räume geteilt durch die Gesamtpersonenzahl mal maximale Gästeanzahl).

 

Daraus ergibt sich wiederum der Anteil an der Warmmiete: 420 € für einen Monat. Aber: Wir Gastgeber möblieren unsere Unterkunft, Wasser, Strom und Heizung werden über eine Pauschale abgerechnet, Klopapier wird mitverwendet, die Waschmaschine, die Kaffeemaschine, der Staubsauger, Bettwäsche, Handtücher, Internet, Instandhaltung, Grundreinigung, kleinere Schäden, Arbeitszeit für die Beantwortung von Anfragen, Auffangen von Leerständen … Die Liste ist individuell ergänzbar und extrem umfangreich.
Nach meiner Erfahrung ist ein Aufschlag von ca. 50 % vernünftig und fair, so dass wir bei einer Monatsmiete von 630 € für das Zimmer lägen.
Achtung: Die 50 % hängen natürlich auch von Art und Umfang der Möblierung, Nutzung und allgemeinen Ausstattung ab. Ist man eher in einer Budget-Region unterwegs sollte man vielleicht lieber nur 35-40 % ansetzen, hat man dagegen etwas Luxuriöses zu bieten, kann auch ein Aufschlag von 60-70 % vernünftig sein und von Gästen akzeptiert werden.

 

Zwischenfazit für die Langzeitbuchungen: Anteilige Warmmiete plus 50 % für Ausstattung, Möblierung und diverser Mitnutzung.

 

Ein analog von Monat auf Tag übertragbarer Preis läge bei 21 € - da werden alle Homesharer bei wechselnden Tagesgästen aufschreien. Denn die wechselnde Vermietung über Tage erfordert sehr viel mehr Aufwand und Arbeitseinsatz – wie kommen wir also jetzt auf einen fairen Homesharing-Tagespreis?

 

Hier müssen wir das Pferd etwas von hinten aufzäumen. Der Aufwand für Tagesgäste im Verhältnis zu Langzeitgästen liegt ungefähr bei 1:3. Sprich: Ich habe bei Tagesgästen zwar einen geringeren Aufwand für die Einzelbuchung, aber dafür in einer viel, viel höheren Frequenz. Daher drehen wir das Verhältnis nun einfach, was bedeutet, dass wir den anteiligen Tagespreis verdreifachen: 63 €.
Das sieht als Tagespreis für ein Gästezimmer für zwei Personen schon vernünftiger aus, oder?

 

Zwischenfazit für den Tagespreis: Monatspreis geteilt durch 30 Tage mal drei(facher Aufwand).

 

Nun liegt es an euch, wie ihr weniger bzw. zusätzliche Personen handhaben wollt. Je nach Umfang und Größe der Unterkunft ist ein Zuschlag für zusätzliche Personen bzw. ein Rabatt für nur eine Person von 5-20 % sicherlich fair und vernünftig.
Unser Beispielzimmer könnte dann bei einem Rabatt von 20 % Prozent für eine Person 50 € kosten.

 

Aber Vorsicht – für das Inserat muss das natürlich anders eingestellt werden, weil hier nicht Rabatte für Einzelreisende gegeben werden, sondern zusätzliche Personen berechnet. Die Grundeinstellung für unser Beispielzimmer läge dann also bei 50 € Grundpreis für eine Person, ab 2 Personen eine zusätzliche Gebühr von 13 €.

Zusammenfassung

Monatspreis: 150 % der anteiligen Warmmiete
Tagespreis: dreifacher Monatspreis durch 30 Tage
Zusätzliche Personen: ca. 5-20 % des Tagespreises, je nach Ausstattung und Aufwand

Achtung: Diese Kalkulation bietet nur eine ORIENTIERUNG!

 

Sie ist weder Vorschrift noch kann sie individuelle Gegebenheiten erfassen – für die Preisgestaltung seid ihr immer selbst verantwortlich.

 

Darüber hinaus müsst ihr selbst entscheiden, ob ihr noch eine Reinigungsgebühr berechnen wollt. Ob ihr umsatzsteuerpflichtig seid, hängt von eurer beruflichen Situation ab. Informiert euch bei eurem Steuerberater und gebt das in eurem Inserat unbedingt an, da der Gast diese ggf. absetzen kann.

 

Ganz wichtiger Hinweis: Punktrechnung gilt vor Strichrechnung. ;-)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0