Airbnb Rechnung

Mein Gast möchte für den Kurzzeitaufenthalt eine Rechnung.

Und nun?

Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln lediglich unsere Meinungen und Erfahrungen aus dem Gastgeben-Alltag und dem Austausch in unserer Gruppe wider und stellen keine Rechtsberatung dar!

 

Dieser Beitrag soll ein paar Antworten (für Leistungserbringer und Leistungsort in DE) geben - natürlich alles unverbindlich: 

 

Bin ich als Host stets verpflichtet, für jeden Gast eine Rechnung auszustellen?

Nein.

 

Ein Gast will aber eine Rechnung. Muss ich dann eine ausstellen?

Ja, aber es kann auch eine Quittung ausreichen.

 

Wann Quittung und wann Rechnung?

Beide sind Belege. Eine Rechnung stellt die Zahlungsaufforderung dar, eine Quittung die Bestätigung, dass man den Betrag erhalten hat. Es ist aber nicht so entscheidend, was man als Überschrift auf den Beleg drauf schreibt, sondern der Inhalt. 

Ich habe bei Airbnb-Aufenthalten stets einen Beleg mit den typischen und erforderlichen Merkmalen einer Rechnung erstellt, Rechnung drauf geschrieben und zusätzlich den Hinweis "Betrag i.H.v. xx € am TT.MM.JJJJ über Airbnb erhalten" aufgenommen. Streng genommen macht das den Beleg zur Quittung bzw. zu einem Kombi-Beleg, trotzdem steht Rechnung drauf. Alle waren glücklich. Ist wohl auch gängige Praxis. 

Rechnung

Oder man schreibt die Rechnung, indem man die Airbnb-Buchungsbestätigung in ein Word kopiert (Roter Kasten) und mit den Rechnungsdaten ergänzt.

 

Aber der Gast hat doch bei Airbnb gebucht - müssen nicht DIE eine Rechnung ausstellen? Sie kassieren ja auch Servicegebühren.

Nein. Lt. Airbnb-Nutzungsbedingungen kommt ein Vertrag direkt zwischen Gästen und Gastgebern zustande; deshalb sind wir selber für die Rechnungsstellung zuständig:

 "Airbnb ist weder Vertragspartner bei Verträgen, die direkt zwischen Gastgeber:innen und Gästen geschlossen werden..."

„Wenn Sie die Buchungsbestätigung erhalten, wird zwischen Ihnen und dem/der Gastgeber:in ein Vertrag über die Gastgeber:innen-Services (eine „Buchung“) abgeschlossen.“

vgl. https://www.airbnb.de/help/article/2908#EU4

 

Aber der Gast kann sich doch bei Airbnb so eine Rechnung herunterladen:

Quittung

Das ist keine(!) Rechnung, sondern lediglich eine Quittung, welche die Zahlung an Airbnb bestätigt. Um als Rechnung “durchzugehen” müsste dieser Beleg alle typischen und erforderlichen Merkmale einer Rechnung haben, und die hat er nicht.

 

Darf ich als Privatperson überhaupt eine Rechnung schreiben?

Ja.

 

Welcher Rechnungsbetrag muss auf der Rechnung stehen?

Es muss der komplette Betrag sein, den dein Gast für deine Leistungen bezahlt(!) hat. Nicht(!) der Betrag, den Airbnb an dich auszahlt.

 

Wie jetzt?

Ich gehe vom Airbnb Gebührenmodell host-only-fee aus, spare mir hier das obsolete Modell split-fee, und erkläre es an einem Beispiel: 

Du hast für deine Unterkunft auf Airbnb folgende Preise hinterlegt: 100 € pro Nacht zzgl. 40 € Reinigung. Jemand bucht zwei Nächte bei dir = 240 € Rechnungsbetrag. 

Dass dir Airbnb weniger auszahlt, weil sie deine Airbnb Gebühren gleich einbehalten, spielt keine Rolle. 

 

Woher bekomme ich den Namen und die Rechnungsanschrift?

Die musst du dir vom Gast selbst besorgen (z.B. beim Check-in - vgl. Meldepflicht). Von Airbnb bekommst du diese Information nicht! 

 

Wann muss ich die Rechnung schreiben und übergeben, schon beim Check-in?

Für Buchungen über Airbnb habe ich sie immer erst nach Ende des Aufenthalts geschrieben und übergeben.

 

Warum?

Falls es während des Aufenthalts zu Änderungen kommt, müsste ich ja korrigieren. 

Buchhalterisch wäre es wohl (ober?)korrekt, auch Änderungen entsprechend abzubilden, da sie ja meist mit Nachzahlungen oder Rückerstattungen verbunden und separate Zahlungsflüsse sind.

 

Wie gehe ich mit dem Thema Umsatzsteuer um?

Das kommt darauf an, ob du umsatzsteuerpflichtig bist. 

Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du die in deinen Leistungen enthaltene Mehrwertsteuer auf der Rechnung separat ausweisen. 

Bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, musst du auf der Rechnung explizit darauf hinweisen, wie z.B. „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“ 

 

Ich bin umsatzsteuerpflichtig, also gilt für alles der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7%?

Nein. Es gibt Leistungen, die nicht dem reduzierten Umsatzsteuersatz unterliegen, bspw. "der Klassiker" Frühstück.

 

#AirbnbRechnung

Alles easy, oder sind nun alle Klarheiten beseitigt?

Ergänzt in den Kommentaren gerne eure Erfahrungen.

Haltet euch aber bitte immer vor Augen, dass alle Ausführungen reine Meinungsäußerungen sind. Als juristische Laien können und dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Die Aussagen sind stets als persönliche Auffassung von Bürger*innen und Teilen von Erfahrungen als Gastgeber*innen zu verstehen, ohne Gewähr für deren rechtliche Gültigkeit.

 

© 2026 Udo R. und Till


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