Die Top-5-Fragen, bevor ich Gastgeber werde

Platz 5: Welche Unterkunft kann ich anbieten?

Das Schöne bei Airbnb, Wimdu & Co. ist, dass man für so ziemlich jede Übernachtungsmöglichkeit auch eine Angebotsmöglichkeit findet. Die Luftmatratze im Wohnzimmer ist genauso möglich wie die eigene Wohnung, während man im Urlaub ist. Wichtig ist nur im Inserat auf dem jeweiligen Portal genau zu beschreiben, welche Unterkunftsart den Gast erwartet.

 

Achtung: Es ist unerlässlich, sich vor dem Gastgeben die AGB der jeweiligen Portale durchzulesen, da es sein kann, dass bestimmte Unterkunftsarten ausgeschlossen sind, z. B. wenn diese beweglich sind (Wohnmobile oder Vergleichbares werden aber auch auf Airbnb angeboten).

 

Daher sollte man sich informieren:

Platz 4: Wo kann ich meine Unterkunft anbieten?

Mittlerweile gibt es viele Onlineportale, die sich auf die Vermittlung von Privatunterkünften spezialisiert haben. Hier empfiehlt es sich darauf zu achten, was diese Plattformen alles für einen Gastgeber leisten. Gibt es einen Kundenservice? Wird die Zahlung über die Plattform abgewickelt? Wie hoch ist die Vermittlungsprovision?

 

Das ist alles sehr viel für den Neuanfang, daher sollte man sich fragen:

Platz 3: Wo kann ich erfahrene Gastgeber treffen und mich mit ihnen austauschen?

Auch hier gibt es viele Möglichkeiten. Zum einen natürlich in dieser Xing-Gruppe [Wohnen auf Zeit in Privatunterkünften]. Darüber hinaus hat Airbnb als einziges Portal das Community Center – eine Kombination aus Community- und Support-Forum – und forciert die Bildung von sog. Homesharing Clubs. Diese und andere Gruppierungen sind auch auf Facebook zu finden.

 

Von erfahrenen Gastgebern kann man lernen:

Platz 2: Was muss ich beim privaten Gastgeben alles beachten?

Das private Gastgeben reicht in viele unterschiedliche Rechtsbereiche hinein, die für einen Laien schwer zu überblicken sind – aber Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht, daher gilt es sich hier aktiv für die Einhaltung aller Gesetze zu engagieren.

 

Zuallererst sollte man sich darüber informieren, ob es kommunale Einschränkungen im Hinblick auf das private Gastgeben gibt (wie z. B. Berlin, München oder Frankfurt).

 

Als Mieter brauche ich zuerst auch noch die (schriftliche) Erlaubnis meines Vermieters, dass ich an wechselnde Tagesgäste untervermieten darf. Anders als bei der dauerhaften Untermiete muss der Vermieter das nicht gestatten, auch wenn wichtige Gründe vorliegen. Vielleicht kommt man sich aber entgegen, wenn der Vermieter bspw. am Gewinn beteiligt wird. Wird man Gastgeber ohne Genehmigung, riskiert man eine fristlose Kündigung.

Darüber hinaus muss ich mich darüber informieren, ob meine Art des Gastgebens noch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung bleibt oder schon gewerblich ist. Alles, was sich mit einem Hotel vergleichen lässt, wie z. B. Frühstück, Reinigungsservice, geht in Richtung Gewerblichkeit. Dies ist mit dem jeweiligen Gewerbeamt abzuklären. Wird das Gastgeben gewerblich eingeordnet, braucht man eine weitere Genehmigung vom Bauamt, weil Wohnraum damit anderweitig genutzt wird.

 

Liegen alle nötigen Genehmigungen vor, muss man sich über weitere kommunale Vorschriften informieren wie z. B. das Abführen von Kurtaxe, Bettensteuer o.ä.

 

Nach den kommunalen Begebenheiten muss man sich über seine individuelle Steuersituation klar werden und diese mit dem Finanzamt abklären. Kurzzeitvermietung ist per Gesetz umsatzsteuerpflichtig. Ggf. kann man sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen. Belege für Anschaffung zu sammeln, erleichtert die Steuererklärung.

 

Bietet man Lebensmittel an, so hat man sich über die lebensmittel- und hygienerechtlichen Bedingungen zu informieren. Mit dem Anbieten von Frühstück rückt die Vermietung sehr wahrscheinlich Richtung Gewerblichkeit, ebenso alles, was über 8-10 Betten hinausgeht.

 

Melderecht mit dem Ausfüllen des Meldescheins gilt wiederum für alle Gastgeber.

 

Darüber hinaus sollte man überprüfen, inwiefern man als privater Gastgeber abgesichert ist. Gegen Unfälle von Gästen, aber auch bei Schäden.

 

Wen dieser Vorschriften- und Paragrafen-Dschungel nicht abschreckt, sollte sich dennoch darüber bewusst werden:

Platz 1: Warum möchte ich Gastgeber werden?

  • Schlechtestenfalls, weil man nur Geld machen will. Denjenigen, die privat gastgeben möchten einzig und allein aus dem Grund, weil sie damit Geld verdienen wollen, sei gesagt, dass es sich hierbei um ein schlechtes Geschäft handelt. Privates Gastgeben kostet Zeit, Arbeit, Nerven und Geld.
  • Bestenfalls, weil man Wohnraum übrig hat und sich freut, Menschen aus aller Welt kennenlernen zu können, sein Zuhause zu zeigen und die Welt ein Stück kleiner zu machen – und dafür auch noch bezahlt zu werden.

Jetzt kann es daran gehen, das Inserat zu gestalten ...

[Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Xing.]

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